Im Auftrag der Gemeinde führen wir folgende Kontrollarbeiten durch:
- Feuerungskontrollmessungen Öl-Heizungen (alle 2 Jahre)
- Feuerungskontrollmessungen Gas-Heizungen bis 70 kW (4 Jahre gesetzlich vorgeschrieben), Gas-Heizung > 70 kW bis 1 MW (alle 2 Jahre)
- Visuelle Holzfeuerungskontrolle alle 2 Jahre bei Einzelraumfeuerungen z.B Kachelöfen, Herd, Schwedenöfen, Cheminée etc.
- CO-Messungen von Holzzentralheizungen bis 70 kW (alle 4 Jahre) z.B. Stückholz, Pellet, Schnitzel